UMWELT- UND TIERSCHUTZ

Eine lebenswerte und nachhaltige Zukunft für unser Land

Der Schutz der Umwelt

Da Windkraftanlagen kein CO2 oder andere Treibhausgase ausstoßen, tragen sie dazu bei, den Klimawandel etwas zu verlangsamen. Je nachdem, wie der Wald beschaffen ist, sind erneuerbare Energien und die Umwelt miteinander vereinbar. Wie bei jedem Windparkstandort werden die potenziellen Waldstandorte vorab genau untersucht, wobei vorrangig die Interessen des Naturschutzes berücksichtigt werden. Der Windpark hat keine Auswirkungen auf die Waldfunktionen, und da nur eine kleine Fläche von 0,2 Hektar um die Windkraftanlage herum nicht bewaldet werden darf, wird die Waldbewirtschaftung somit kaum beeinträchtigt. 

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Der Schutz von Tieren

Artenschutz, Tierschutz und Umweltbewusstsein sind für uns genauso wichtig wie für Sie. Ob es sich um einen Rotmilan, eine Fledermaus oder sogar ein Insekt handelt, wir legen großen Wert auf den Schutz der (bedrohten) Arten und die Erhaltung ihrer natürlichen Lebensräume. Bei der Planung eines neuen Windparks sind wir verpflichtet, vor jedem Standort Studien über Vögel und Fledermäuse durchzuführen. Wenn diese positiv ausfallen, wird die Naturschutzgenehmigung, die für den Bau der Windkraftanlagen erforderlich ist, erteilt.

Unser Ziel ist es, unsere Windkraftanlagen so zu errichten, dass sie nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Tier- und Pflanzenwelt keine erheblichen Auswirkungen haben.

  • Bewusst wenig ästhetische Gestaltung der Mastfußbereiche
  • Minimierung der Grenzstrukturen
  • Vorübergehendes Abschalten der Windkraftanlage nach Arbeiten auf dem Gelände
  • Produktion von geeigneten Feldfrüchten
  • Anlegen von Blühstreifen an Feldrändern (Länge mindestens 500 m, Breite mindestens 4 m, Abstand zur Windkraftanlage mindestens 500 m).
  • Festlegung von Abschaltalgorithmen
  • Einrichtung einer Gondelverfolgung
  • Schaffung von Überquerungshilfen (Hecken) zwischen Waldmassiven
  • Unattraktive Gestaltung der Umgebung der Windkraftanlage
  • Anlegen von Blühstreifen an Feldrändern (Länge mindestens 500 m, Breite mindestens 4 m, Abstand zur Windkraftanlage mindestens 500 m)
  • Schaffung von Quartierstandorten, z. B. durch das Aufstellen von Chiropteranenkästen
  • Kontrolle potenzieller Freiflächen für die Quartiere von Chiroptera
  • Ökologische Baubegleitung
  • Anlegen von Heckenstreifen mit einer großen Wiese in der Mitte

OekoStroum setzt sich für eine nachhaltige Zukunft ein

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